von meinLager.de – Stand: September 2025

  1. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsabschluss
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen meinLager.de
    (Vermieter) und Kunden (Mieter) abgeschlossen werden. Sie regeln die Bedingungen für die Nutzung von
    Lagerflächen, Depofächern und sonstigen Dienstleistungen.
    Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietantrags durch den Mieter und anschließende Annahme
    durch den Vermieter zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder durch Übergabe des
    Zugangsrechts erfolgen.
    Der Vermieter ist berechtigt, Mietanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel
    an der Bonität oder der rechtmäßigen Nutzung bestehen.
    Eine Nutzung der Mieträume zu Wohnzwecken, als Büro oder für eine gewerbliche Tätigkeit ist unzulässig. Die
    Räume dienen ausschließlich der Aufbewahrung von beweglichen Sachen.
    Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt
    diesen ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Mietdauer, Kündigung und Verlängerung
    Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Datum und wird auf unbestimmte Zeit
    geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Danach ist das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum
    Monatsende kündbar.
    Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
    insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug gerät oder gegen die
    Nutzungsbestimmungen verstößt.
  3. Mietgegenstand und Nutzung
    Der Mieter erhält das Recht zur Nutzung des vertraglich festgelegten Lagerraums oder Depotfachs. Die
    tatsächliche Größe kann aus baulichen Gründen leicht abweichen. Dies berechtigt den Mieter nicht zur
    Mietminderung.
    Nicht erlaubt ist die Lagerung von: lebenden Tieren, verderblichen Waren, explosiven, leicht entzündlichen oder
    umweltgefährdenden Stoffen, illegalen Gegenständen sowie solchen, die Dritte gefährden oder belästigen
    könnten.
    Der Mieter verpflichtet sich, den Raum pfleglich zu behandeln. Veränderungen wie Einbauten, Verkabelungen
    oder Befestigungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
    Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Inhalt seiner Lagereinheit. Der Vermieter führt keine Kontrollen
    über die eingelagerten Gegenstände durch.
  4. Zutritt, Zugang und Sicherheit
    Der Zutritt zur Anlage ist nur während der vereinbarten Öffnungszeiten möglich. Änderungen der Zeiten werden
    rechtzeitig bekannt gegeben.
    Der Vermieter ist berechtigt, in Notfällen oder bei Gefahr für die Anlage die Lagereinheit zu betreten.
    Der Mieter erhält individuelle Zugangsdaten oder Schlüssel. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Mieter
    haftet für alle Handlungen von Personen, die mit seinem Zutrittsrecht Zugang erhalten.
    Die Anlage ist mit Sicherheitsvorkehrungen wie Überwachungskameras ausgestattet. Der Vermieter übernimmt
    jedoch keine Garantie für die Verhinderung von Schäden oder Verlusten.
  5. Mietzins und Zahlungsbedingungen
    Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der Größe der Lagereinheit und wird im Mietvertrag festgelegt. Die
    Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per Lastschrift, Überweisung oder einem anderen vereinbarten Verfahren.
    Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß
    den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
    Bei längerem Verzug (mehr als 30 Tage) kann der Vermieter den Zutritt verweigern und das Mietverhältnis
    außerordentlich kündigen.
    Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Haftung und Versicherung
    Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für
    leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
    Der Mieter ist verpflichtet, seine eingelagerten Gegenstände selbst zu versichern. Der Vermieter bietet auf
    Wunsch Informationen zu möglichen Versicherungspartnern an.
    Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Vermieter nicht.
  7. Pfandrecht des Vermieters
    Der Vermieter hat ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Dieses dient der
    Sicherung aller Forderungen aus dem Mietverhältnis.
    Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, ist der Vermieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die
    eingelagerten Gegenstände zurückzubehalten oder zu verwerten.
  8. Datenschutz
    Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
    Datenschutzbestimmungen.
    Daten werden nur erhoben, soweit dies für die Durchführung des Mietvertrages notwendig ist.
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich bei gesetzlicher Verpflichtung oder zur Vertragserfüllung (z. B.
    IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister).
  9. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen
    nicht.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem
    wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des
    Vermieters.