Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von meinLager.de – Stand: September 2025
- Allgemeine Bestimmungen und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen meinLager.de
(Vermieter) und Kunden (Mieter) abgeschlossen werden. Sie regeln die Bedingungen für die Nutzung von
Lagerflächen, Depofächern und sonstigen Dienstleistungen.
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietantrags durch den Mieter und anschließende Annahme
durch den Vermieter zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder durch Übergabe des
Zugangsrechts erfolgen.
Der Vermieter ist berechtigt, Mietanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel
an der Bonität oder der rechtmäßigen Nutzung bestehen.
Eine Nutzung der Mieträume zu Wohnzwecken, als Büro oder für eine gewerbliche Tätigkeit ist unzulässig. Die
Räume dienen ausschließlich der Aufbewahrung von beweglichen Sachen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt
diesen ausdrücklich schriftlich zu. - Mietdauer, Kündigung und Verlängerung
Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Datum und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Danach ist das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende kündbar.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug gerät oder gegen die
Nutzungsbestimmungen verstößt. - Mietgegenstand und Nutzung
Der Mieter erhält das Recht zur Nutzung des vertraglich festgelegten Lagerraums oder Depotfachs. Die
tatsächliche Größe kann aus baulichen Gründen leicht abweichen. Dies berechtigt den Mieter nicht zur
Mietminderung.
Nicht erlaubt ist die Lagerung von: lebenden Tieren, verderblichen Waren, explosiven, leicht entzündlichen oder
umweltgefährdenden Stoffen, illegalen Gegenständen sowie solchen, die Dritte gefährden oder belästigen
könnten.
Der Mieter verpflichtet sich, den Raum pfleglich zu behandeln. Veränderungen wie Einbauten, Verkabelungen
oder Befestigungen sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Inhalt seiner Lagereinheit. Der Vermieter führt keine Kontrollen
über die eingelagerten Gegenstände durch. - Zutritt, Zugang und Sicherheit
Der Zutritt zur Anlage ist nur während der vereinbarten Öffnungszeiten möglich. Änderungen der Zeiten werden
rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Vermieter ist berechtigt, in Notfällen oder bei Gefahr für die Anlage die Lagereinheit zu betreten.
Der Mieter erhält individuelle Zugangsdaten oder Schlüssel. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Mieter
haftet für alle Handlungen von Personen, die mit seinem Zutrittsrecht Zugang erhalten.
Die Anlage ist mit Sicherheitsvorkehrungen wie Überwachungskameras ausgestattet. Der Vermieter übernimmt
jedoch keine Garantie für die Verhinderung von Schäden oder Verlusten. - Mietzins und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der Größe der Lagereinheit und wird im Mietvertrag festgelegt. Die
Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per Lastschrift, Überweisung oder einem anderen vereinbarten Verfahren.
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Bei längerem Verzug (mehr als 30 Tage) kann der Vermieter den Zutritt verweigern und das Mietverhältnis
außerordentlich kündigen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. - Haftung und Versicherung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für
leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, seine eingelagerten Gegenstände selbst zu versichern. Der Vermieter bietet auf
Wunsch Informationen zu möglichen Versicherungspartnern an.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Vermieter nicht. - Pfandrecht des Vermieters
Der Vermieter hat ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Dieses dient der
Sicherung aller Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, ist der Vermieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die
eingelagerten Gegenstände zurückzubehalten oder zu verwerten. - Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.
Daten werden nur erhoben, soweit dies für die Durchführung des Mietvertrages notwendig ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich bei gesetzlicher Verpflichtung oder zur Vertragserfüllung (z. B.
IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister). - Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des
Vermieters.
